Reise-
und Vertragsbedingungen 2022/23 Wanderlust, Barbara Steinmann, CH-7104
Versam
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an einer Wanderlust-Reise. Es gelten
die untenstehenden Bedingungen.
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Vielen Dank für Ihre
Teilnahme an einer Wanderlust-Reise. Es gelten die untenstehenden
Bestimmungen.
1. Vertragsabschluss,
Anmeldung, Bedingungen
1.1 Anmeldung
Sie können sich über unsere
Website, schriftlich oder mit dem Anmeldetalon per Post anmelden. Der
Vertrag zwischen Ihnen und Wanderlust kommt mit der vorbehaltlosen
Bestätigung von Wanderlust zustande. Wir empfehlen, diese
Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Reisen, welche nicht
von Wanderlust organisiert und durchgeführt werden, gelten die Reise-
und Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, welche Ihnen vor
Vertragsabschluss zugeschickt werden.
Hinweis:
Auf der Anmeldung müssen Vorname und Name genau wie in Ihrem
Reisepass angegeben werden, da es sonst zu Mehraufwand bei der Ticket-
und Visaausstellung, etc. kommen kann. Solche Mehrkosten werden Ihnen
in Rechnung gestellt. Fluggesellschaften behandeln unter Umständen
Namensänderungen wie Annullierungen, sodass die vollen
Annullierungskosten und das neue Ticket, allenfalls zu einem höheren
Preis, bezahlt werden müssen.
1.2 Teilnahmebedingungen
Die Anforderungen für unsere
Reisen und Touren sind im jeweiligen Detailprogramm definiert. Einige
Reisen führen in die Berge in Höhen über 5000 Meter über Meer. Je
nach Programm wandern/trekken wir pro Tag mehrere Stunden. Für die
Teilnahme an diesen Reisen ist daher eine gute Gesundheit und
entsprechende Kondition Voraussetzung. Einzelheiten dazu finden Sie im
jeweiligen Reise-programm.Die Teilnehmer verpflichten sich für ein
entsprechendes Training und körperliche Fitness zu sorgen und auch
die sonstigen Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften gemäss
Reiseunterlagen zu erfüllen. Bei Asienreisen und in Schwellenländern
wird speziell auf die mangelnde medizinische Versorgung, die schlechte
Erschliessung und die eingeschränkte Kommunikation hingewiesen.
Allergien, Medikamente, etc.:
Sind Sie auf Medikamente angewiesen oder haben Sie Allergien oder
sonstige Beschwerden, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken. Das
gilt auch für bestehende Krankheiten oder Leiden, welche für die
Reise von Bedeutung sein können. Sie sind für die Mitnahme von
genügend Medikamenten für die gesamte Reise selbst verantwortlich
und müssen frühzeitig abklären, ob die Einfuhr Ihrer Arzneimittel
zulässig ist. Der Einkauf vor Ort ist meist nicht möglich.
2. Leistungen, Preise
und Zahlungsbedingungen
2.1 Leistungen
Die im Reisepreis enthaltenen
Leistungen sind in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
definiert.
2.2 Preis
Die jeweiligen Preise sind in der Reiseausschreibung ersichtlich.
Falls nicht anders erwähnt gelten die Preise pro Person mit
Unterkunft im Doppelzimmer/Doppelzelt.
2.3 Einzelzimmer/Einzelzelt
Bei vielen Reisen ist es möglich, gegen Zuschlag ein
Einzelzimmer, resp. Einzelzelt zu buchen. Bei Übernachtungen in
einfachen Unterkünften (Gasthäusern, Hütten, Lodges) können diese
nicht garantiert werden. Dies ist im Reisepreis berücksichtigt und
berechtigt nicht zu einer Preisreduktion. Die Höhe des
Einzel-Zuschlages entnehmen Sie der Reiseausschreibung oder erfragen
Sie bei der Buchungsstelle.
2.4 Halbes
Doppelzimmer/Doppelzelt
Alleinreisende Teilnehmer haben
die Möglichkeit ein Doppelzimmer/Doppelzelt mit anderen
Reiseteilnehmern zu teilen. Falls bis 3 Wochen vor Abreise kein(e)
Zimmerpartner(in) gefunden wird, müssen wir einen
Einzelzimmer-Zuschlag verrechnen. (Ausser es ist im Detailprogramm
anders definiert).
Ihre Verpflichtung aus der Anmeldung lautet sowohl auf den Preis im
Doppelzimmer/Doppelzelt als auf den Preis mit Einzelzimmer-Zuschlag.
Falls wir Ihnen den Aufpreis für Einzelzimmer, resp. halbes
Doppelzimmer nachträglich verrechnen müssen, handelt es sich
ausdrücklich nicht um eine Vertragsänderung, welche zu einer
kostenlosen Annullierung berechtigen würde.
2.5 Kleingruppe
Die Durchführung von
Gruppenreisen zum angegebenen Preis basiert auf einer
Mindestteilnehmerzahl. Einzelne Reisen werden auch mit weniger
Teilnehmern durchgeführt. Details und Kleingruppenzuschläge finden
Sie in der Reiseausschreibung. Die Anmeldung des Reisenden gilt sowohl
bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl als auch für die
Durchführung der Reise mit Kleingruppen-Zuschlag.
2.6 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung,
welche auch als Rechnung dient. Die Anzahlung bei Arrangements mit
Flug beträgt 30 % des Gesamtpreises, mindestens aber CHF 500.- pro
Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung hat bis spätestens
30 Tage* vor Abreise zu erfolgen. *Ausnahmen sind im Detailprogramm
oder in der Reisebestätigung definiert. Bei Buchungen innerhalb von
30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann Wanderlust nach
Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die
Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 geltend machen.
Für alle übrigen Wanderreisen und Touren gelten die
Zahlungsbedingungen im entsprechenden Detailprogramm.
2.7 Preisänderungen
Preisänderungen aus folgenden
Gründen bleiben vorbehalten (sofern der Grund zur Preiserhöhung bei
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder voraussehbar gewesen
ist):
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffaufschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte
Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, erhöhte Nationalpark- oder
Trekkinggebühren, etc.)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- erklärbare Druckfehler in den Ausschreibungen
Allfällige Preiserhöhungen werden spätestens 3 Wochen vor Abreise
bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des
Gesamtpreises, kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Zuschläge für
Einzel- statt Doppelzimmer und Kleingruppenzuschläge gemäss
Reiseausschreibung sind von dieser Regelung ausgenommen.
3. Umbuchungen,
Annullationsbedingungen, Reiseabbruch durch Teilnehmer
3.1 Annullation und Umbuchung durch Teilnehmer
Eine Annullation oder Umbuchung
hat schriftlich per E-mail oder Brief zu erfolgen. Für Reisen mit
Flug gelten untenstehende Bestimmungen (alle andern Reisen und
Touren gemäss Angaben im Detailprogramm): Zusätzlich gehen die
Kosten für bereits eingeholte Visa sowie Kosten für andere, bereits
vorbezahlte Leistungen, welche nicht rückerstattbar sind zu Ihren
Lasten. Ferner werden Ihnen die von den Fluggesellschaften in Rechnung
gestellten Annullierungskosten verrechnet. Aufgrund der notwendigen
langfristigen Planung müssen wir die Flugtickets sehr früh buchen.
Es kann vorkommen, dass Tickets nicht annulliert oder umgebucht werden
und die Fluggesellschaft den gesamten Flugpreis in Rechnung stellt.
Bei kurzfristigeren Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr folgende Gebühren (in % des Gesamtpreises
erhoben):
- Von der Buchung bis 91 Tage vor Abreise 15 %
90 - 61 Tage vor Abreise 30 %
- 60 - 31 Tage vor Abreise 50 %
- 30 - 9 Tage vor Abreise 80 %
- 8 - 0 Tage vor Abreise und „no show" 100 %
Umbuchungen sind nur innerhalb der publizierten Reisedaten und mit
ausdrücklicher Zustimmung von Wanderlust möglich. Umbuchungen werden
wie Annullierungen behandelt.
Der Tag des Eintreffens Ihrer schriftlichen Annullierung/Umbuchung
gilt als Berechnungsgrundlage. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonn-
oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.
3.2 Vorzeitige Rückreise, Reiseabbruch durch Teilnehmer
Wenn Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen
oder Leistungen während der Reise ändern, besteht kein
Rückerstattungs-Anspruch. Die Reiseleitung oder lokale Vertretung
wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere
Erkrankung oder Tod von Angehörigen, etc.) bei der Organisation Ihrer
Rückreise oder Änderung soweit möglich behilflich sein. Bei
Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die
(Zusatz)-kosten zu Ihren Lasten. Bitte klären Sie in diesem
Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen Ihrer
(Reise)versicherungen ab.
4. Annullation,
Programmänderung, Reiseabbruch durch Wanderlust
4.1 Mindestteilnehmerzahl
Unsere Reisen und Touren
basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht,
so ist Wanderlust berechtigt, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Ist auf der Ausschreibung ein
Kleingruppenzuschlag aufgeführt, kann Wanderlust die Reise auch als
Kleingruppe durchführen (siehe Ziffer 2.5).
Im Falle einer Reiseabsage werden alle bereits geleisteten Zahlungen
vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
4.2. Programmänderungen, Annullation der Reise, Reiseabbruch
Wanderlust-Touren und -Trekkings finden grundsätzlich bei jeder
Witterung statt. Wanderlust behält sich jedoch, auch in Ihrem
Interesse, das Recht vor einzelne Leistungen oder das Reiseprogramm zu
ändern, falls unvorhergesehene oder nicht abwendbare Umstände dies
erfordern. Wanderlust bemüht sich ihnen gleichwertige
Ersatzleistungen anzubieten
In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise oder Tour
abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Solche Umstände sind u.a.
Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B.
Naturkatastrophen, Empidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse, etc.)
oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich
erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich
bringen. Treten diese Änderungen vor Abreise ein, werden die bereits
bezahlten Beträge zurückerstattet nach Abzug der bereits
angefallenen Kosten (z.B. Kosten für Visa und Permit, ausgestellte
Flugtickets, Zahlungen an Hotels, Agenten, usw.). Diese bereits
angefallenen und nicht rückerstattbaren Kosten gehen zu Lasten des
Reiseteilnehmers.
Treten diese Änderungen während der Reise ein, dann richten sich
Ihre Rechte nach Ziffer 8. Werden Programm- und Leistungsänderungen
oder Leistungsausfälle während der Reise durch Höhere Gewalt
verursacht, gehen mögliche Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden.
5.
Mitwirkungspflichten, Gesundheit der Teilnehmer
5.1 Reisen in fremde Länder
setzen voraus, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und
Gebräuchen anpassen.
Teilnehmer, welche die Reisegruppe nachhaltig stören, nicht gewillt
sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen oder sich
oder andere Mitreisende durch ihr Verhalten gefährden, können von
der Reiseleitung ausgeschlossen werden. Rückreisekosten, etc. gehen
zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht
rückerstattet.
5.2 Im Falle von gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers
ist die Reiseleitung ermächtigt, die notwendigen medizinischen,
transporttechnischen und anderen nötigen Massnahmen zu veranlassen,
entsprechend den Gegebenheiten wie sie zum Zeitpunkt des Eintreffens
des Vorfalles als angemessen erscheinen. Die entsprechenden Kosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6. Versicherungen
Die Teilnehmer haben selbst
für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Wanderlust
vermittelt keine Reiseversicherungen. Der Abschluss einer
Annullationskosten- und Assistance-Versicherung mit Deckung von
Extrarückreisekosten und Evakuation ist bei Auslandtouren
obligatorisch. Diese Versicherung muss ab Buchung bis zum Tourende
gültig sein. Prüfen Sie bitte auch die ausreichende Auslanddeckung
Ihrer Kranken- und Unfallversicherung sowie die Diebstahlversicherung.
Ihre Versicherungsgesellschaft und/oder eine auf Reiseversicherungen
spezialisierte Versicherung können Ihnen weiterhelfen. Die empfohlene
Versicherungsdeckung für CH-Touren entnehmen Sie dem entsprechenden
Detailprogramm.
7. Einreise- und
Gesundheitsvorschriften
7.1 Sie sind für die
Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa- Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Ebenso macht Wanderlust
ausdrücklich aufmerksam auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren-
und anderer Einfuhren. Sind Ihre Reisedokumente nicht korrekt oder
vollständig, kann Ihnen der Flug verweigert werden oder es ist eine
Einreiseverweigerung mit zwangs-weiser Rückführung möglich. Diese
Kosten gehen zu Ihren Lasten.
7.2 Reisedokumente
Sie sind für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit
Ihrer Reisedokumente wie Pass, Visa, Gesundheits-Dokumente etc. selbst
verantwortlich.
7.3. Visa
Wanderlust weist in den Programmausschreibungen auf die gültigen
Einreisebestimmungen hin. Diese können kurzfristig ändern.
Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften.
Für Asienreisen benötigen Sie in der Regel ein Visum Bei den meisten
Reisen ist das Visum nicht inbegriffen. In diesem Fall sind Sie für
die fristgerechte Einholung des Visums zuständig und erhalten die
entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Reisebestätigung.
7.4 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu den vorgeschriebenen und empfohlenen Imfungen sowie
Gesundheitsbestimmungen sind in der Reiseausschreibung publiziert oder
werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Be-stätigung
wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor Buchung Ihrer
Reise, spätestens aber 6 Wochen vor Abreise bei Ihrem Haus- oder
Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen
Impfschutz etc. zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auch
unter www.safetravel.ch.
8. Haftung
8.1 Allgemein
Wanderlust hat die
Reiseausschreibungen und Auswahl der an der Reise beteiligten
Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch
organisiert. Bei Touren im Ausland arbeitet Wanderlust mit
profesionellen PartnerInnen zusammen, die den lokalen
Gesetzesbestimmungen unterliegen. Wanderlust verfügt über die
gesetzlich geforderte Haftpflichtversicherung.
8.2 Leistungsausfall
Wanderlust vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die
zusätzlich entstandenen Kosten soweit es der Reiseleitung oder dem
Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige
Er-satzleistung anzubieten und kein Verschulden Ihrerseits vorliegt.
Die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine
Vermögensschäden, usw.) ist auf den doppelten Reisepreis pro Person
beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, siehe Ziffer
8.3.1.
8.3 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschüsse
8.3.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze
Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so
kann sich Wanderlust auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser
Abkommen oder nationalen Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art
bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-,
Schiffsverkehr). Weitergehende Haftungsbeschränkungen oder
Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben
vorbehalten.
8.3.2 Haftungsausschlüsse
Wanderlust haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht
gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgendes zurückzuführen ist:
a) Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B.
Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichtbefolgung von
Anordnungen, etc
b) nicht abwendbare oder unvorhersehbare Versäumnisse Dritter, die an
der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt
sind.
c) Massnahmen und Anordnungen von Behörden
d) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände oder höhere Gewalt
(z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten)
e) Programmänderungen infolge Flug- Schiffs- und anderen
Fahr-planänderungen. Auch bei sorgfältiger Reiseplanung kann es zu
Fahrplan-Verschiebungen, Verspätungen, Ausfällen, etc. von
Transportmitteln, verzögerter Grenzabfertigung etc. kommen. In all
diesen Fällen haftet Wanderlust nicht.
f) Wertgegenstände, Foto- und Videoausrütungen, Handys,
Kredit-karten, Bargeld, etc.: Für die sichere Aufbewahrung dieser
Gegenstände sind die Teilnehmer verantwortlich. Diese Gegenstände
dürfen nicht in unbewachten Fahrzeugen oder sonstwo unbeaufsichtigt
liegen gelassen werden. Wanderlust haftet nicht für den Verlust,
Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung, etc dieser u.a. Gegenstände.
8.3.3
Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Risiken von Trekking- und
Outdoor-Aktivitäten. Auf Wanderungen im Gelände und ggf. abseits von
markierten Wegen, können Sie mit Einflüssen konfrontiert werden, die
niemals vorhersehbar sind. Wanderlust haftet nicht für Unfälle, die
nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle
sind Ansprüche ausgeschlossen.
8.3.4 Lokale Veranstaltungen
Wanderlust haftet nicht für Aktivitäten und Ausflüge welche am
Reiseziel gebucht wurden, bzw. nicht im vereinbarten Reise-programm
enthalten sind.
8.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude
Wanderlust haftet nicht für vertane Urlaubszeit, entgangene
Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw.
8.5 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung ist soweit gesetzlich möglich,
ausgeschlossen.
8.6 Verjährungs- und Verwirkungsfristen
Sofern Sie Ihre Ansprüche nicht innert 30 Tagen nach
vertraglichem Reiseende bei Wanderlust anmelden, verwirken alle
Ansprüche auf Schadensatz, Minderung, etc. (siehe Ziffer 9).
Sämtliche Ansprüche verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem
Reiseende. Kürzere gesetzliche Verwirkungs- und Verjährungsfristen
bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für längere zwingende,
vertraglich nicht abänderbare Verwirkungs- und Verjährungsfristen.
9 Beanstandungen
9.1 Beanstandung, Abhilfe verlangen
Haben Sie während der Reise
Anlass zu Beanstandungen oder erleiden Sie einen Schaden, so müssen
Sie dies unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung
oder dem entsprechenden Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben.
Dies ermöglicht in der Regel eine direkte Abhilfe vor Ort. Ihre
Beanstandung mit Abhilfe-verlangen vor Ort ist zwingende Voraussetzung
um später Ersatzansprüche geltend zu machen.
9.2 Keine Lösung vor Ort
Ist vor Ort keine Abhilfe möglich, müssen Sie eine schriftliche
Bestätigung einfordern, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt
umfasst. Lokale Vertretungen, Reiseleiter und Leistungsträger sind
nicht berechtigt Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
9.3 Nach Ihrer Rückkehr
War vor Ort keine Abhilfe möglich, müssen Ihre Beanstandungen
sowie die am Reiseort eingeholte Bestätigung innerhalb von 30 Tagen
nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei Wanderlust oder Ihrer
Buchungsstelle eingereicht werden. Bei Nichteinhalten dieser
Bedingungen erlöschen und verwirken sämtliche Ansprüche (Ziffer
8.6)
10. Verspätete
Rückreise, Planung nach Ihrer Rückkehr
Trotz sorgfältiger
Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht abwendbarer
oder vorhersehbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Planen Sie
deshalb für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch
für zwei Folgetage keine Verpflichtungen ein, deren Nichteinhaltung
schwerwiegende Folgen haben könnte.
11. Rückbestätigung von Flugtickets
Bei Reisen ohne Schweizer Reiseleitung oder individuellen Reisen
ist der Kunde für die Rückbestätigung der Weiter- und Rückflüge
wo nötig verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie den
Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust
des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten
des Teilnehmers.
12. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte sich der Kunde
an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden. Der
Ombudsmann ist bemüht bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und
Wanderlust, bzw. der Buchungsstelle, eine faire und ausgewogene
Einigung zu erzielen.
Kontakt: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstr. 42, 8038
Zürich, Telefon 044-485 45 35.
Mail: info@ombudsmann-touristik.ch
13. Datenschutz
13.1 Wanderlust untersteht dem
Schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Kundendaten im
Rahmen dieser Gesetzgebung. Wanderlust speichert die von Kunden
übermittelten Daten und leitet diese, soweit zur Vertragserfüllung
notwendig, an die Leistungserbringern weiter. Wanderlust und/oder die
Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder
behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, diese Daten an Behörden
zu übermitteln oder ihnen zugänglich zu machen.
13.2 Wenn Sie Wanderlust Angaben zur Gesundheit machen oder
über Medikamente informieren, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass
Wanderlust diese Daten bearbeiten darf, sie soweit notwendig an die
Reiseleitung oder den Agenten vor Ort weitergibt und diese berechtigt
sind diese Informationen im Notfall an kompetente Stellen
weiterzuleiten.
13.3 Wenn Wanderlust die Visa für Teilnehmer einholt, werden
die Daten der zuständigen Botschaft/Behörde übermittelt, welche
diese gemäss den für sie anwendbaren Bestimmungen bearbeitet.
13.4 Wanderlust kann die Kunden von Zeit zu Zeit über neue
Angebote etc. informieren. Die Kunden haben die Möglichkeit, diesen
Service jederzeit kostenlos zu stornieren. Die entsprechenden Angaben
finden Sie im Versand oder senden Sie eine Mitteilung an: info@wl-reisen.ch
13.5 Wanderlust und die Leistungserbringen behalten sich das
Recht vor, diese Daten zur Durchsetzung berechtigter Interessen den
zuständigen Behörden zu übermitteln. Dasselbe gilt bei Verdacht auf
eine Straftat.
13.6 Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an
Wanderlust, info@wl-reisen.ch
14. Anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem
Kunden und Wanderlust ist ausschliesslich Schweizerisches Recht
anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Chur, Schweiz
verbeinbart.
15. Redaktionsschluss
Redaktionsschluss im Oktober
2022. Wanderlust behält sich Änderungen von Preis und Angebot nach
diesem Zeitpunkt vor.
Eine schöne und
erlebnisreiche Reise oder Tour wünscht
Barbara Steinmann
Wanderlust
Kirchweg 17
CH-7104 Versam
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