Startseite

Programm

Wie wir reisen

Infos/Links

über mich

Kontakt

AGB

info@wl-reisen.ch

Reise- und Vertragsbedingungen 2022/23 Wanderlust, Barbara Steinmann, CH-7104 Versam

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an einer Wanderlust-Reise. Es gelten die untenstehenden Bedingungen.              

Druckversion als PDF

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an einer Wanderlust-Reise. Es gelten die untenstehenden Bestimmungen.

1. Vertragsabschluss, Anmeldung, Bedingungen
1.1 Anmeldung 
Sie können sich über unsere Website, schriftlich oder mit dem Anmeldetalon per Post anmelden. Der Vertrag zwischen Ihnen und Wanderlust kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung von Wanderlust zustande. Wir empfehlen, diese Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Bei Reisen, welche nicht von Wanderlust organisiert und durchgeführt werden, gelten die Reise- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, welche Ihnen vor Vertragsabschluss zugeschickt werden.
Hinweis: 
Auf der Anmeldung müssen Vorname und Name genau wie in Ihrem Reisepass angegeben werden, da es sonst zu Mehraufwand bei der Ticket- und Visaausstellung, etc. kommen kann. Solche Mehrkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Fluggesellschaften behandeln unter Umständen Namensänderungen wie Annullierungen, sodass die vollen Annullierungskosten und das neue Ticket, allenfalls zu einem höheren Preis, bezahlt werden müssen.
1.2 Teilnahmebedingungen
Die Anforderungen für unsere Reisen und Touren sind im jeweiligen Detailprogramm definiert. Einige Reisen führen in die Berge in Höhen über 5000 Meter über Meer. Je nach Programm wandern/trekken wir pro Tag mehrere Stunden. Für die Teilnahme an diesen Reisen ist daher eine gute Gesundheit und entsprechende Kondition Voraussetzung. Einzelheiten dazu finden Sie im jeweiligen Reise-programm.Die Teilnehmer verpflichten sich für ein entsprechendes Training und körperliche Fitness zu sorgen und auch die sonstigen Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften gemäss Reiseunterlagen zu erfüllen. Bei Asienreisen und in Schwellenländern wird speziell auf die mangelnde medizinische Versorgung, die schlechte Erschliessung und die eingeschränkte Kommunikation hingewiesen.
Allergien, Medikamente, etc.: 
Sind Sie auf Medikamente angewiesen oder haben Sie Allergien oder sonstige Beschwerden, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken. Das gilt auch für bestehende Krankheiten oder Leiden, welche für die Reise von Bedeutung sein können. Sie sind für die Mitnahme von genügend Medikamenten für die gesamte Reise selbst verantwortlich und müssen frühzeitig abklären, ob die Einfuhr Ihrer Arzneimittel zulässig ist. Der Einkauf vor Ort ist meist nicht möglich.

2. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Leistungen
Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung definiert.
2.2 Preis
Die jeweiligen Preise sind in der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt gelten die Preise pro Person mit Unterkunft im Doppelzimmer/Doppelzelt.
2.3 Einzelzimmer/Einzelzelt
Bei vielen Reisen ist es möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer, resp. Einzelzelt zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Unterkünften (Gasthäusern, Hütten, Lodges) können diese nicht garantiert werden. Dies ist im Reisepreis berücksichtigt und berechtigt nicht zu einer Preisreduktion. Die Höhe des Einzel-Zuschlages entnehmen Sie der Reiseausschreibung oder erfragen Sie bei der Buchungsstelle.
2.4 Halbes Doppelzimmer/Doppelzelt
Alleinreisende Teilnehmer haben die Möglichkeit ein Doppelzimmer/Doppelzelt mit anderen Reiseteilnehmern zu teilen. Falls bis 3 Wochen vor Abreise kein(e) Zimmerpartner(in) gefunden wird, müssen wir einen Einzelzimmer-Zuschlag verrechnen. (Ausser es ist im Detailprogramm anders definiert).
Ihre Verpflichtung aus der Anmeldung lautet sowohl auf den Preis im Doppelzimmer/Doppelzelt als auf den Preis mit Einzelzimmer-Zuschlag. Falls wir Ihnen den Aufpreis für Einzelzimmer, resp. halbes Doppelzimmer nachträglich verrechnen müssen, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Vertragsänderung, welche zu einer kostenlosen Annullierung berechtigen würde.
2.5 Kleingruppe
Die Durchführung von Gruppenreisen zum angegebenen Preis basiert auf einer Mindestteilnehmerzahl. Einzelne Reisen werden auch mit weniger Teilnehmern durchgeführt. Details und Kleingruppenzuschläge finden Sie in der Reiseausschreibung. Die Anmeldung des Reisenden gilt sowohl bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl als auch für die Durchführung der Reise mit Kleingruppen-Zuschlag.
2.6 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, welche auch als Rechnung dient. Die Anzahlung bei Arrangements mit Flug beträgt 30 % des Gesamtpreises, mindestens aber CHF 500.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage* vor Abreise zu erfolgen. *Ausnahmen sind im Detailprogramm oder in der Reisebestätigung definiert. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann Wanderlust nach Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 geltend machen.
Für alle übrigen Wanderreisen und Touren gelten die Zahlungsbedingungen im entsprechenden Detailprogramm.
2.7 Preisänderungen
Preisänderungen aus folgenden Gründen bleiben vorbehalten (sofern der Grund zur Preiserhöhung bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder voraussehbar gewesen ist):
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffaufschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, erhöhte Nationalpark- oder Trekkinggebühren, etc.)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- erklärbare Druckfehler in den Ausschreibungen
Allfällige Preiserhöhungen werden spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Gesamtpreises, kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Zuschläge für Einzel- statt Doppelzimmer und Kleingruppenzuschläge gemäss Reiseausschreibung sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Umbuchungen, Annullationsbedingungen, Reiseabbruch durch Teilnehmer
3.1 Annullation und Umbuchung durch Teilnehmer
Eine Annullation oder Umbuchung hat schriftlich per E-mail oder Brief zu erfolgen. Für Reisen mit Flug gelten untenstehende Bestimmungen (alle andern Reisen und Touren gemäss Angaben im Detailprogramm): Zusätzlich gehen die Kosten für bereits eingeholte Visa sowie Kosten für andere, bereits vorbezahlte Leistungen, welche nicht rückerstattbar sind zu Ihren Lasten. Ferner werden Ihnen die von den Fluggesellschaften in Rechnung gestellten Annullierungskosten verrechnet. Aufgrund der notwendigen langfristigen Planung müssen wir die Flugtickets sehr früh buchen. Es kann vorkommen, dass Tickets nicht annulliert oder umgebucht werden und die Fluggesellschaft den gesamten Flugpreis in Rechnung stellt. Bei kurzfristigeren Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Gebühren (in % des Gesamtpreises erhoben):
- Von der Buchung bis 91 Tage vor Abreise 15 %
 90 - 61 Tage vor Abreise 30 %
- 60 - 31 Tage vor Abreise 50 %
- 30 - 9 Tage vor Abreise 80 %
- 8 - 0 Tage vor Abreise und „no show" 100 %
Umbuchungen sind nur innerhalb der publizierten Reisedaten und mit ausdrücklicher Zustimmung von Wanderlust möglich. Umbuchungen werden wie Annullierungen behandelt.
Der Tag des Eintreffens Ihrer schriftlichen Annullierung/Umbuchung gilt als Berechnungsgrundlage. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.
3.2 Vorzeitige Rückreise, Reiseabbruch durch Teilnehmer
Wenn Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder Leistungen während der Reise ändern, besteht kein Rückerstattungs-Anspruch. Die Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen, etc.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung soweit möglich behilflich sein. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz)-kosten zu Ihren Lasten. Bitte klären Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen Ihrer (Reise)versicherungen ab.

4. Annullation, Programmänderung, Reiseabbruch durch Wanderlust
4.1 Mindestteilnehmerzahl
Unsere Reisen und Touren basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, so ist Wanderlust berechtigt, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Ist auf der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag aufgeführt, kann Wanderlust die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe Ziffer 2.5).
Im Falle einer Reiseabsage werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4.2. Programmänderungen, Annullation der Reise, Reiseabbruch
Wanderlust-Touren und -Trekkings finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wanderlust behält sich jedoch, auch in Ihrem Interesse, das Recht vor einzelne Leistungen oder das Reiseprogramm zu ändern, falls unvorhergesehene oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Wanderlust bemüht sich ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten
In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise oder Tour abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Solche Umstände sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Empidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse, etc.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen. Treten diese Änderungen vor Abreise ein, werden die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet nach Abzug der bereits angefallenen Kosten (z.B. Kosten für Visa und Permit, ausgestellte Flugtickets, Zahlungen an Hotels, Agenten, usw.). Diese bereits angefallenen und nicht rückerstattbaren Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Treten diese Änderungen während der Reise ein, dann richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 8. Werden Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise durch Höhere Gewalt verursacht, gehen mögliche Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden.

5. Mitwirkungspflichten, Gesundheit der Teilnehmer
5.1
Reisen in fremde Länder setzen voraus, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen.
Teilnehmer, welche die Reisegruppe nachhaltig stören, nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen oder sich oder andere Mitreisende durch ihr Verhalten gefährden, können von der Reiseleitung ausgeschlossen werden. Rückreisekosten, etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht rückerstattet.
5.2 Im Falle von gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers ist die Reiseleitung ermächtigt, die notwendigen medizinischen, transporttechnischen und anderen nötigen Massnahmen zu veranlassen, entsprechend den Gegebenheiten wie sie zum Zeitpunkt des Eintreffens des Vorfalles als angemessen erscheinen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Versicherungen
Die Teilnehmer haben selbst für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Wanderlust vermittelt keine Reiseversicherungen. Der Abschluss einer Annullationskosten- und Assistance-Versicherung mit Deckung von Extrarückreisekosten und Evakuation ist bei Auslandtouren obligatorisch. Diese Versicherung muss ab Buchung bis zum Tourende gültig sein. Prüfen Sie bitte auch die ausreichende Auslanddeckung Ihrer Kranken- und Unfallversicherung sowie die Diebstahlversicherung. Ihre Versicherungsgesellschaft und/oder eine auf Reiseversicherungen spezialisierte Versicherung können Ihnen weiterhelfen. Die empfohlene Versicherungsdeckung für CH-Touren entnehmen Sie dem entsprechenden Detailprogramm.

7. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
7.1
Sie sind für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Ebenso macht Wanderlust ausdrücklich aufmerksam auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren. Sind Ihre Reisedokumente nicht korrekt oder vollständig, kann Ihnen der Flug verweigert werden oder es ist eine Einreiseverweigerung mit zwangs-weiser Rückführung möglich. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
7.2 Reisedokumente
Sie sind für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, Visa, Gesundheits-Dokumente etc. selbst verantwortlich.
7.3. Visa
Wanderlust weist in den Programmausschreibungen auf die gültigen Einreisebestimmungen hin. Diese können kurzfristig ändern. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften. Für Asienreisen benötigen Sie in der Regel ein Visum Bei den meisten Reisen ist das Visum nicht inbegriffen. In diesem Fall sind Sie für die fristgerechte Einholung des Visums zuständig und erhalten die entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Reisebestätigung.
7.4 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu den vorgeschriebenen und empfohlenen Imfungen sowie Gesundheitsbestimmungen sind in der Reiseausschreibung publiziert oder werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Be-stätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor Buchung Ihrer Reise, spätestens aber 6 Wochen vor Abreise bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz etc. zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.safetravel.ch.

8. Haftung
8.1 Allgemein
Wanderlust hat die Reiseausschreibungen und Auswahl der an der Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert. Bei Touren im Ausland arbeitet Wanderlust mit profesionellen PartnerInnen zusammen, die den lokalen Gesetzesbestimmungen unterliegen. Wanderlust verfügt über die gesetzlich geforderte Haftpflichtversicherung.
8.2 Leistungsausfall
Wanderlust vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten soweit es der Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Er-satzleistung anzubieten und kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden, usw.) ist auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, siehe Ziffer 8.3.1.
8.3 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschüsse
8.3.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so kann sich Wanderlust auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationalen Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, Schiffsverkehr). Weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
8.3.2 Haftungsausschlüsse
Wanderlust haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgendes zurückzuführen ist: 
a) Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichtbefolgung von Anordnungen, etc 
b) nicht abwendbare oder unvorhersehbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind.
c) Massnahmen und Anordnungen von Behörden
d) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände oder höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten)
e) Programmänderungen infolge Flug- Schiffs- und anderen Fahr-planänderungen. Auch bei sorgfältiger Reiseplanung kann es zu Fahrplan-Verschiebungen, Verspätungen, Ausfällen, etc. von Transportmitteln, verzögerter Grenzabfertigung etc. kommen. In all diesen Fällen haftet Wanderlust nicht.
f) Wertgegenstände, Foto- und Videoausrütungen, Handys, Kredit-karten, Bargeld, etc.: Für die sichere Aufbewahrung dieser Gegenstände sind die Teilnehmer verantwortlich. Diese Gegenstände dürfen nicht in unbewachten Fahrzeugen oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Wanderlust haftet nicht für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung, etc dieser u.a. Gegenstände.
8.3.3 Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Risiken von Trekking- und Outdoor-Aktivitäten. Auf Wanderungen im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, können Sie mit Einflüssen konfrontiert werden, die niemals vorhersehbar sind. Wanderlust haftet nicht für Unfälle, die nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen.
8.3.4 Lokale Veranstaltungen
Wanderlust haftet nicht für Aktivitäten und Ausflüge welche am Reiseziel gebucht wurden, bzw. nicht im vereinbarten Reise-programm enthalten sind.
8.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude
Wanderlust haftet nicht für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw.
8.5 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung ist soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
8.6 Verjährungs- und Verwirkungsfristen
Sofern Sie Ihre Ansprüche nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Wanderlust anmelden, verwirken alle Ansprüche auf Schadensatz, Minderung, etc. (siehe Ziffer 9). Sämtliche Ansprüche verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Kürzere gesetzliche Verwirkungs- und Verjährungsfristen bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für längere zwingende, vertraglich nicht abänderbare Verwirkungs- und Verjährungsfristen.

9 Beanstandungen
9.1 Beanstandung, Abhilfe verlangen
Haben Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen oder erleiden Sie einen Schaden, so müssen Sie dies unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem entsprechenden Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ermöglicht in der Regel eine direkte Abhilfe vor Ort. Ihre Beanstandung mit Abhilfe-verlangen vor Ort ist zwingende Voraussetzung um später Ersatzansprüche geltend zu machen.
9.2 Keine Lösung vor Ort
Ist vor Ort keine Abhilfe möglich, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung einfordern, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Lokale Vertretungen, Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
9.3 Nach Ihrer Rückkehr
War vor Ort keine Abhilfe möglich, müssen Ihre Beanstandungen sowie die am Reiseort eingeholte Bestätigung innerhalb von 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei Wanderlust oder Ihrer Buchungsstelle eingereicht werden. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlöschen und verwirken sämtliche Ansprüche (Ziffer 8.6)

10. Verspätete Rückreise, Planung nach Ihrer Rückkehr
Trotz sorgfältiger Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht abwendbarer oder vorhersehbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Planen Sie deshalb für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für zwei Folgetage keine Verpflichtungen ein, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

11. Rückbestätigung von Flugtickets
Bei Reisen ohne Schweizer Reiseleitung oder individuellen Reisen ist der Kunde für die Rückbestätigung der Weiter- und Rückflüge wo nötig verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

12. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte sich der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsmann ist bemüht bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Wanderlust, bzw. der Buchungsstelle, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. 
Kontakt: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstr. 42, 8038 Zürich, Telefon 044-485 45 35. 
Mail: info@ombudsmann-touristik.ch

13. Datenschutz
13.1
Wanderlust untersteht dem Schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Kundendaten im Rahmen dieser Gesetzgebung. Wanderlust speichert die von Kunden übermittelten Daten und leitet diese, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, an die Leistungserbringern weiter. Wanderlust und/oder die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, diese Daten an Behörden zu übermitteln oder ihnen zugänglich zu machen.
13.2 Wenn Sie Wanderlust Angaben zur Gesundheit machen oder über Medikamente informieren, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Wanderlust diese Daten bearbeiten darf, sie soweit notwendig an die Reiseleitung oder den Agenten vor Ort weitergibt und diese berechtigt sind diese Informationen im Notfall an kompetente Stellen weiterzuleiten.
13.3 Wenn Wanderlust die Visa für Teilnehmer einholt, werden die Daten der zuständigen Botschaft/Behörde übermittelt, welche diese gemäss den für sie anwendbaren Bestimmungen bearbeitet.
13.4 Wanderlust kann die Kunden von Zeit zu Zeit über neue Angebote etc. informieren. Die Kunden haben die Möglichkeit, diesen Service jederzeit kostenlos zu stornieren. Die entsprechenden Angaben finden Sie im Versand oder senden Sie eine Mitteilung an: info@wl-reisen.ch
13.5 Wanderlust und die Leistungserbringen behalten sich das Recht vor, diese Daten zur Durchsetzung berechtigter Interessen den zuständigen Behörden zu übermitteln. Dasselbe gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
13.6 Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an Wanderlust, info@wl-reisen.ch

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Wanderlust ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Chur, Schweiz verbeinbart.

15. Redaktionsschluss
Redaktionsschluss im Oktober 2022. Wanderlust behält sich Änderungen von Preis und Angebot nach diesem Zeitpunkt vor.

Eine schöne und erlebnisreiche Reise oder Tour wünscht

Barbara Steinmann
Wanderlust
Kirchweg 17
CH-7104 Versam

 

zurück